ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / TICKETVERKAUF
HITIX (Andreas Gundelach, Am Ende 17, 31073 Delligsen; im Folgenden: HITIX) stellt Veranstaltern die technische Möglichkeit zum Ticketverkauf (Saalplanbuchung) über das Internet zur Verfügung. Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt dabei stets nur auf Grundlage dieser Bedingungen und im Namen des jeweiligen Veranstalters. Der Ticketkäufer (im Folgenden: Kunden) beauftragt HITIX damit, seine Ticketreservierung/Ticketkauf im Namen des Veranstalters für ihn durchzuführen.

Der Kunde gibt mit dem Klick auf "kostenpflichtig bestellen" ein Angebot zum Vertragsabschluss in Bezug auf einen Veranstaltungsbesuch ab. Der Veranstaltungsvertrag kommt dabei ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zu Stande und zwar durch Abholung des Tickets an einer Vorverkaufsstelle (nur wenn als Option im Bestellablauf verfügbar) oder vollständiger Bezahlung durch den Kunden mit anschließender Zusendung des Tickets an den Kunden. Im Rahmen des Veranstaltungsbesuchs gelten stets die Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

Zeitgleich schließt der Kunde mit dem Klick auf "kostenpflichtig bestellen" einen Vertrag mit HITIX zur technischen Abwicklung des Ticketkaufs ab. HITIX verwaltet die Bestellung des Kunden und stellt die Tickets nach Eingang der Zahlung digital zu. Wenn bei einer Veranstaltung die Option der Reservierung zur Abholung besteht und der Kunde diese Option wählt, hinterlegt HITIX das Ticket im System zur Abholung an einer dort benannten Vorverkaufsstelle.

Für die Abwicklung des Ticketsverkaufs (technische Betreuung, ggf. Versand) berechnet HITIX dem Kunden eine System- und Servicegebühr (zwischen 50 Ct und 1 Euro je Ticket inkl. MwSt). Diese Gebühr wird dem Kunden im Bestellablauf transparent dargestellt und vom Kunden ebenfalls mit seinem Klick auf "kostenpflichtig bestellen" bestätigt.

HITIX verkauft Tickets nur an Endverbraucher. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Veranstalters gestattet.

Voraussetzung zum Einlass in eine gebuchte Veranstaltung ist ein gültiges Ticket. Gültig ist ein Ticket dann, wenn es über HITIX gebucht und bezahlt wurde. Bei einem Ticket zum selber ausdrucken muss der Ausdruck zudem eindeutig lesbar sein. Alle Tickets enthalten einen Barcode/QR-Code, der beim Einlass in die Veranstaltung entwertet werden kann. Ein doppelter Einlass (z.B. durch mehrfaches Ausdrucken eines gleichen Tickets) ist ausgeschlossen, der bloße Versuch kann den Anfangsverdacht eines Betruges oder der Urkundenfälschung begründen und vom jeweiligen Veranstalter zur Anzeige gebracht werden. Das Ticket muss in gedruckter Form vorliegen, ein Bildschirmfoto, eine Bestätigungsmail oder ein Rechnung/Quittung genügen nicht als Ticket. Je Ticket ist der Einlass von genau einer Person möglich.

Da der Vertrag zur Erbringung der Veranstaltung stets zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossen wird, sind jedwede Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Durchführung der Veranstaltung gegen den Veranstalter geltend zu machen. HITIX haftet nicht für die Erbringung der Veranstaltung oder bei Verlegungen oder Ausfällen der selbigen. Ebenso ist die Haftung durch HITIX für daraus resultierende Schäden (unnötige Anfahrt etc.) ausgeschlossen. Im Falle eines Ausfalls eine Veranstaltung wird die daraus resultierende Rückabwicklung der Kartenkäufe stets durch den Veranstalter vorgenommen.

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, wenn die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen stammen und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit direkt nach deren Zusendung (auch per E-Mail) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig binnen 7 Werktagen nach, kann HITIX vom Vertrag zurücktreten und die Bestellung stornieren. HITIX ist in diesem Fall nicht zu einem Rücktritt verpflichtet.

Eine Rückgabe oder der Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Stand: 01.05.2019